Hautchirurgie · Weiteres

Weitere Eingriffe

Weitreichende Erfahrungen in der Plastischen Chirurgie erlauben es uns, in praktisch allen Bereichen der Körperoberfläche zu arbeiten. Einschränkungen ergeben sich lediglich durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Was die Plastische Chirurgie zulässt

Neben der Hautchirurgie an Kopf und Hals operieren wir ausgewählte Eingriffe am übrigen Körper — dort, wo Erfahrung und Setting das hergeben. Nicht alles, was möglich ist, rechnen die gesetzlichen Kassen. Was Selbstzahlerleistung ist, sagen wir vorher.

Sie erhalten einen schriftlichen Kostenplan, bevor ein Termin vereinbart wird.

Dazu gehören

  • Schilddrüsenoperationen
  • Blinddarmentfernung
  • Brustaugmentation
  • Unfälle
  • Verbrennungen
  • Narben nach diesen Eingriffen

Narben nach Schilddrüse, Blinddarm oder Brustvergrößerung korrigieren wir unter Narbenkorrekturen. Rein ästhetische Wünsche unter Ästhetische Chirurgie.

Was davon über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden kann und was nicht, klären wir vor der Behandlung. Sie erhalten einen schriftlichen Kostenplan, bevor ein Termin vereinbart wird.

Häufige Fragen

Ausgewählte Fälle, in denen Setting und Nachsorge bei uns stimmen. Ausgedehnte oder notfallmäßige Eingriffe gehören in die Klinik. Das entscheiden wir am Befund, nicht am Wunsch.

In der Regel nein. Rekonstruktion nach Tumor oder Fehlbildung kann es sein. Rein ästhetische Augmentation ist Selbstzahlerleistung — schriftlicher Kostenplan vorher.

Bei begrenzten Verbrennungen im Gesicht und an den Händen ja. Ausgedehnte Verbrennungen gehören in ein Zentrum. Rufen Sie an unter 05231 962600 — wir sagen Ihnen, wohin.

Beratungstermin vereinbaren.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin — telefonisch unter 05231 962600 oder direkt online.